Das Küstenpatent FB1 – Ein Blick auf seine Einschränkungen – Probleme

By Küstenpatent Porec,

  Filed under: Kuestenpatent Blog - News Kroatien
  Comments: Comments Off on Das Küstenpatent FB1 – Ein Blick auf seine Einschränkungen – Probleme

Küstenpatent

Das Küstenpatent FB1 – Ein Blick auf seine Einschränkungen

 

Das österreichische Küstenpatent FB1, auch bekannt als Sportbootführerschein, bietet einige Vorteile für Bootsführer, insbesondere in Bezug auf seine internationale Gültigkeit. Dennoch sind einige Einschränkungen zu beachten, die potenzielle Antragsteller berücksichtigen sollten.

 

VORSICHT! Es gibt deutliche Unterschiede zwischen dem Erwerb des Küstenpatents in Österreich im Vergleich zu Kroatien. In Österreich erfolgt die Prüfung für das Küstenpatent im privaten Rechtsverhältnis und wird erst nach Umwegen als staatlich anerkannter Bootsschein anerkannt, jedoch ausschließlich mit einem Internationalen Zertifikat (IC). Ohne dieses IC gibt es keine offizielle Anerkennung des Patents in Kroatien.

Diese Vorgehensweise kann für Bootsführer zu finanziellen Überraschungen führen und den Zugang  erschweren. Es ist wichtig, dass potenzielle Antragsteller sich über die genauen Kosten und den Prozess der Zertifizierung im Klaren sind, um unerwartete Ausgaben zu vermeiden und eine reibungslose Anerkennung ihres Patents sicherzustellen.

 

Begrenzter Geltungsbereich

Ein wesentlicher Nachteil des Küstenpatents FB1 ist sein begrenzter Geltungsbereich von lediglich 3 Seemeilen von der nächsten Küste oder Insel entfernt. Dies bedeutet, dass Bootsführer mit diesem Patent nicht weit auf das offene Meer hinausfahren können, was ihre Einsatzmöglichkeiten stark einschränkt.

 

Die fehlende Funklizenz beim Küstenpatent FB1

Die fehlende Funklizenz beim Küstenpatent FB1 stellt in der Tat ein bedeutendes Hindernis dar, insbesondere für Bootsführer, die beabsichtigen, Charteryachten mit Bordfunk zu mieten. Viele Anbieter von Charteryachten verlangen eine gültige Funklizenz als Voraussetzung für die Vermietung, was bedeutet, dass Inhaber des österreichischen FB1 von dieser Option ausgeschlossen werden können.

Diese Einschränkung kann die Möglichkeiten für Bootsführer mit dem FB1 einschränken und ihre Fähigkeit beeinträchtigen, bestimmte Arten von Booten zu chartern oder an bestimmten Segelveranstaltungen teilzunehmen, die eine Funkkommunikation erfordern.

 

Erforderliche Voraussetzungen

Die Zulassung zur Prüfung für das Küstenpatent FB1 erfordert ein Mindestalter von 18 Jahren und die Erfahrung von 50 Seemeilen . Diese Voraussetzungen können für einige potenzielle Antragsteller eine Hürde darstellen und den Zugang zum Patent erschweren.

 

Begrenzte Funktionalität

Aufgrund seiner begrenzten Reichweite und der damit verbundenen Einschränkungen eignet sich das Küstenpatent FB1 hauptsächlich nur sehr beschränkt. Für Bootsführer, die mehr Freiheit und Flexibilität wünschen, um größere Entfernungen auf See zurückzulegen, ist dieses Patent möglicherweise nicht ausreichend.

 

Empfohlene Alternative

Für Bootsführer, die eine umfassendere Lizenz wünschen, die es ihnen ermöglicht, weiter auf das offene Meer hinauszufahren, könnte das Erwerben einer erweiterten Lizenz wie dem Sportbootführerschein (Küstenpatent B inkl. UKW Funk in Kroatien)  sinnvoll sein. Diese Lizenzen bieten einen größeren Geltungsbereich und erfordern zusätzliche Schulungen und Prüfungen, bieten jedoch auch mehr Möglichkeiten für maritime Abenteuer und Erfahrungen.

 

Küstenpatent bei Happy Nautica

Küstenpatent bei Happy Nautica

 

Bootsführerschein Kroatien

Bootsführerschein Kroatien

 

www.kuestenpatent-guenstiger.at