Bootfahren in Kroatien
Bootfahren in Kroatien
Klares Wasser, traumhafte Strände und Buchten – Kroatien, das Reich der 1.000 Adria-Inseln
Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union und zugleich korruptionsgebeuteltes Schlusslicht der Gemeinschaft.
Zum Glück sind das Meer und die zauberhafte Landschaft nicht von den politischen Wirren betroffen und Yachtsportler nehmen ohnehin einen angenehmen Sonderstatus ein, sind sie doch eine der wenigen funktionierenden Einnahmequellen Kroatiens.
Zwar brachte das Ende Krieges 1995 einen kleinen, wirtschaftlichen Aufschwung, doch dieser ist leider nicht überall angekommen.
Genussvoll Bootfahren in einem der schönsten Reviere Europas
Es war zu Beginn der Achtziger Jahre, noch zu Zeiten „Jugoslawiens“, als die Amtierenden erkannten, welchen Schatz die Adria-Küste für das Land bereithielt. Mit der Gründung der Marinakette „ACY“ dem heutigen „Adriatic Croatia International Club“ (ACI)
wurde die Basis gelegt, die viele tausend Yachtsportfreunde an die Gestade der Adria lockte. Außergewöhnlich war der Luxus, den die Marinas geboten haben. So verfügten sie über Frischwasser und elektrischen Strom an den Anlegestegen, über saubere, neuzeitliche Sanitäranlagen, über Restaurants der gehobenen Klasse und natürlich auch über die zu jener Zeit unvermeidlichen Wechselstuben.
Diesem großen Vorbild folgten viele kleinere Marinaunternehmer und heute verfügt das Land über ein fast lückenloses Netz an Liegeplatzmöglichkeiten mit entsprechender Infrastruktur.
Zu Recht wird „Republik-Kroatien“ als eines der schönsten Bootsreviere Europas genannt – es sind nicht nur die über 1.000 Inseln und die herrliche Wasserqualität, es ist der umfassende Service für die zahlreichen Bootsfahrer, die der Adria den Platz Nummer 1 bei den Motorboot- und Segelyachten sichern.
Trotz EUROPA – bei der Einreise ins Bootsparadies sprechen die erforderlichen Papiere – Ordnung muss sein
Zwei Wege führen in Europas Bootsrevier Nr.1: Die Einreise per Auto auf dem Landweg oder die Einreise mit dem Schiff auf direktem Seeweg.
Für die Einreise auf dem Landweg ist ein gültiges Ausweispapier (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich. Für das Auto ist die grüne Versicherungskarte vorgeschrieben und ein mitgeführtes Boot ist am Grenzübergang mündlich zu melden und dann vor der ersten Wasserung im nächst erreichbaren Hafenamt anzumelden.
Bei der Einreise auf dem Seeweg mit dem Boot ist auf direktem Weg der nächstgelegene Einklarierungsport – „Port of Entry“ – anzusteuern, um das Boot und die Crew nach den gültigen Vorschriften anzumelden.
Seegrenzübergänge „Port of Entry“, die ständig geöffnet sind in alphabetischer Reihenfolge:
Dubrovnik, Korcula, Mali Losinj, Metkovic, Ploce, Porec, Pula, Rasa (Brsica), Rijeka, Rovinj, Senj, Sibenik, Split, Ubli, Umag, Vela Luka und Zadar.
Bei der Anmeldung im Hafenamt sind nachstehende Dokumente vorzulegen:
• die Crewliste – Liste der Personen, die sich bei der Einreise an Bord befinden,
• der Nachweis der Seetauglichkeit des eingeführten Bootes (im Land gültige Zulassungspapiere, Seebrief etc.),
• als Befähigungsnachweis für den Skipper das kroatische Küstenpatent oder ersatzweise der amtliche Bootsführerschein des Herkunftslandes,
• der Versicherungsnachweis (blaue Karte) bei Booten ab 15 kW,
• ist Sprechfunk an Bord zusätzlich das Papier für die Seesprechfunkberechtigung,
• ein Eigentumsnachweis (z.B. bei ausgeliehenem Boot ist eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Überlassung des Bootes beizubringen.
Die anfallenden Gebühren richten sich jeweils nach der Größe der Boote oder auch nach der Anzahl der Kojen an Bord.
Schiffsführung – anerkannte Patente
Zum Führen eines Schiffs muss der Skipper die notwendige Qualifikation nachweisen. Das geschieht problemlos mit dem kroatischen Küstenpatent, dem österreichischen Schiffsführerpatent für Segel- oder Motoryachten und für deutsche Staatsbürger mit dem „Sportbootführerschein See“.
Alle Bootsführer an der kroatischen Küste müssen beachten, dass seit dem Jahre 2006 alle motorisierten Boote führerscheinpflichtig sind.
Für Schiffe, die mit Seesprechfunkgeräten ausgestattet sind (Pflicht bei Charteryachten) ist die Seesprechfunkberechtigung obligatorisch.
Besondere Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen
Marinas und Häfen
Die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit bei Ein- und Ausfahrten ist unbedingt einzuhalten, bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.
Uferabstand
Der Mindestabstand zum Ufer beträgt mindestens 300 Meter, der Abstand zu gekennzeichneten Tauchrevieren sollte mindestens 50 Meter betragen.
Ankern und Bojenfelder
Um den gefährdeten Meeresgrund mit seiner empfindlichen Vegetation zu schützen, wurden vermehrt kostenpflichtige Bojenfelder angelegt und verpachtet. Die Kosten werden nach der Bootsgröße und der Anzahl der Personen an Bord berechnet.
Im unmittelbaren Bereich der Bojenfelder und im Umkreis von 150 Meter darf nicht geankert werden. Vor dem Festmachen an einer Boje, vergewissern sie sich, vom Zustand der Taue und der Größe des Betonblocks, vergewissern sie sich, dass die Boje das Gewicht ihre Yacht auch bei Wind und Wellen hält.
„Der Bojenbetreiber haftet ausdrücklich nicht für auftretende Schäden“.
Für den Fall der Fälle – der Seenotrettungsdienst
Das 24-Stunden-Resczu-Center-für-Seenotfälle in Rijeka ist rund um die Uhr unter dem VHF-Kanal 16 und unter der Telefonnummer 195 erreichbar. Sicher ist es, wenn sie sich die Nummer mit Vorwahl 00385 51 195 im Mobiltelefon speichern, im Notfall sind sie so sicher, mit dem Rescue-Center verbunden zu werden.