Führerschein oder Patent für Bootstouren in Kroatien
Auf Urlauber übt gerade das Mittelmeer eine starke Anziehungskraft aus. Kroatien ist da für viele besonders reizvoll. Und so manche erfüllen sich einen langersehnten Traum, wenn sie hier an der Küste Bootstouren unternehmen können. Das ist für sie Erlebnis und vollkommene Entspannung zugleich. Doch eine Fahrt mit dem Boot in Kroatien kann nur dann wirkliches Glück bedeuten, wenn auch geltende Gesetze eingehalten werden. Und da gibt es einiges, worauf der Eigentümer bzw. Mieter auf seinen Touren mit einem Boot achten sollte, wenn er nicht plötzlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte. Da ist zuallererst der Besitz eines Führerscheines kamagra 100mg kaufen deutschland. In dessen Besitz müssen auch diejenigen mit einem Boot sein, das von einem unter fünf PS starken Motor angetrieben wird. Ausreichend ist hier der deutsche Sportbootführerschein See, der in diesem Fall anerkannt wird. Wer diesen Führerschein nicht hat, der kann auch das kroatische Küstenpatent erwerben und damit zu Bootsfahrten in Kroatien starten. Mit diesem Patent ist das Führen von Segel- und auch Motorbooten erlaubt. Für Segelboote ebenso wie für Verdränger trifft das ab einem Alter von 16 Jahren zu. Bei Gleitern ist hingegen das 18. Lebensjahr Pflicht.
Keine Seemeileneinschränkung
Das kroatische Küstenpatent ist insgesamt so ausgelegt, dass der Spaß an Touren mit dem Boot in Kroatien in jedem Fall gegeben ist. Denn die Einschränkungen sind minimal, es ist viel Spielraum vorhanden. So gibt es beispielsweise keinerlei Einschränkungen in der Motorisierung bei Segel- und Motoryachten. Außerdem besteht für Privatfahrten bis zu 30 Bruttoregistertonnen keine Seemeileneinschränkung. Was ebenfalls für dieses Patent spricht: Es ist bis zu drei Seemeilen vor der kroatischen Küste gültig und innerhalb der kroatischen Gewässer beinhaltet es auch eine UKW-Seesprechfunkberechtigung. Das kroatische Küstenpatent ist also vom Prinzip her gut investiertes Geld. Allerdings mit einer Einschränkung: Wer aus seinem Kroatien-Urlaub zurück nach Deutschland kommt und sich mit diesem Patent auf eine Bootsfahrt begeben möchte, darf das nicht. Denn in Deutschland und anderen Ländern wird es nicht anerkannt, dort ist es ungültig.