Titel: Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente FB2, FB3 Küstenpatente

By Küstenpatent Porec,

Einleitung:
Der internationale Status und die Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente, insbesondere der FB2 und FB3 Küstenpatente, sind für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt nicht einheitlich geregelt. In diesem Blogbeitrag werden die aktuellen Informationen und Erkenntnisse zu den internationalen Anerkennungen österreichischer Schiffsführerpatente zusammengefasst.

Internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente:
Die Oberste Schifffahrtsbehörde in Österreich gibt an, dass die internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente für Küstengewässer nicht einheitlich geregelt ist. Es wird empfohlen, vorherige Rücksprache mit dem Küstenstaat Ihrer Wahl zu halten, um die genauen Anforderungen und Bedingungen zu erfahren. Das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres stellt Kontaktdetails zu den Vertretungen bereit, um weitere Informationen einzuholen.

Befähigungsausweise zur Schiffsführung auf Küstengewässern:
Es gibt keine internationalen Abkommen oder EU-Regelungen, die eine gegenseitige Anerkennung von Sportpatenten regeln. Die Anerkennung liegt somit im Ermessen der einzelnen Küstenstaaten. Es ist jedoch weltweit üblich, amtliche oder amtlich anerkannte Sportpatente anzuerkennen, wenn der Inhaber Angehöriger des ausstellenden Staates ist.

Gültigkeit österreichischer Dokumente:
Bis zum 31. Dezember 2011 ausgestellte Ausweise des Motorboot-Sportverbands für Österreich (MSVÖ) und des Österreichischen Segelverbands (ÖSV), die mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit versehen wurden, sowie Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten werden in der Regel anerkannt. Es kann jedoch zu kurzfristigen abweichenden Entscheidungen einzelner Staaten kommen.

Änderungen der Jachtverordnung 2020:
Die neue Yachtverordnung enthält Bestimmungen zur Zulassung von Jachten zur Seeschifffahrt und zur Erlangung und Ausstellung Internationaler Zertifikate für die Führung von Jachten. Das Internationale Zertifikat für die Führung von Jachten wird je nach Berechtigungsumfang in verschiedene Fahrtbereiche eingeteilt, darunter Watt- oder Tagesfahrt, Küstenfahrt, küstennahe Fahrt und weltweite Fahrt.

Zusammenfassung:
Die internationale Anerkennung österreichischer Schiffsführerpatente, insbesondere der FB2 und FB3 Küstenpatente, ist nicht einheitlich geregelt. Die Anerkennung liegt im Ermessen der einzelnen Küstenstaaten. Es wird empfohlen, vor der Nutzung österreichischer Dokumente in Küstengewässern Rücksprache mit dem jeweiligen Küstenstaat zu halten. Die Informationen basieren auf dem Stand vom 29. Dezember 2020 und unterliegen möglichen Änderungen.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag basiert auf Informationen vom 29. Dezember 2020. Aktuelle Informationen sollten bei den entsprechenden Behörden eingeholt werden.

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