Hafenamt Split
Hafenamt Split
Vorschriften zur Anmeldung
Jeder, der in Kroatien über See einreist, muss sich beim Grenzübertritt in dem nächstgelegenen Hafenamt einklarieren. Dabei ist zu beachten, dass die Öffnungszeiten lokal unterschiedlich sind, einige sind z. B. sonntags geschlossen und manche sind nur saisonal geöffnet.
Ausländische Boote mit einer Gesamtlänge von über 3 Meter und Boote die über das Meer gleiten mit einer Länge unter 3 Meter, wie Jet Ski z.B., sowie alle Motorboote, die eine Leistung von mehr als 4 KW aufweisen, müssen in der Hafenverwaltung angemeldet werden. Dabei ist es egal, ob das Boot auf dem Land- oder Seeweg transportiert wurde.
Folgende Dokumente sind erforderlich
Ein Dokument über Zulassung und ein Dokument als Eigentumsnachweis des Wasserfahrzeuges muss vorgelegt werden.
Einen Bootsführerschein – z.B. das Küstenpatent „Boat Skipper B“.
Ein Dokument über die technische Überprüfung des Bootes, sowie einen Nachweis über eine gültige Bootshaftpflichtversicherung.
Meistens wird auch eine Bestätigung oder entsprechender Zulassungsnachweis verlangt.
Sollte ein Zulassungsnachweis auf Verlangen nicht vorgelegt werden, führt die Hafenverwaltung eine Überprüfung des Bootes direkt vor Ort durch und gegen eine entsprechende Gebühr kann der Versicherungsnachweis dann vor Ort im Hafen beantragt werden.
Was muss angemeldet werden
Der erste Schritt ist die Anmeldung der Besatzung – die Crew-list. Der Eigentümer verpflichtet sich, jede Änderung der Anzahl an Besatzungsmitgliedern dem Hafenamt mitzuteilen.
Die Anmeldung der Radiostation, sowie einer Ausrüstung für Unterwassersport ist ebenfalls erforderlich.
Auch ein Beiboot muss angemeldet werden, sofern es über 3 Meter lang ist oder einen Motor mit einer Leistung von mehr als 4 KW besitzt.