Informationen zum Küstenpatent in Porec
Das Küstenpatent bezeichnet den Bootsführerschein in Kroatien, der meist auch in Italien, Slowenien, Griechenland, Spanien, Frankreich und Süd-Afrika grundsätzlich anerkannt ist. Es ist verpflichtend, ein Patent zu haben, will man mit einem Boot fahren in Kroatien. Mit dem entsprechenden Führerschein muss man sich beim Hafenamt Porec anmelden, bei ausländischen Booten bei entweder einer Länge von über 2,5 m und/oder bei Booten mit Motorleistung. Weiters gibt es noch eine Gebühr, die sogenannte “Permit” = “Erlaubnis”. Diese Gebühr bezeichnet 2 in 1, die Schiffssicherheitsgebühr und die Luftfeuergebühr, früher auch Bootsvignette genannt. Das Hafenamt Porec ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 7-15h geöffnet. Da sich aber saisonale Unterschiede ergeben können, empfiehlt es sich, vor der Bootsanmeldung sich telefonisch mit dem Hafenamt in Verbindung zu setzen. Für Bootsfahrer in Kroatien gilt es, immer den Zahlungsbeleg dabei zu haben, ansonsten muss man mit hohen Strafen rechnen. Um den Bootsführerschein zu erwerben, sollten Sie zuerst einen Einführungskurs besuchen, er bietet eine vollständige und optimale Vorbereitung und ist Voraussetzung für die anschließende amtliche Prüfung.
Patentarten
Zu unterscheiden sind das Küstenpatent A und das Küstenpatent B. Beim Küstenpatent A handelt es sich um eine Berechtigung für den küstennahen Bereich für Boote mit 10 PS. Küstenpatent B berechtigt dafür, sich uneingeschränkt von der Küste 12sm zu entfernen und freie Wahl bei der PS Motorleistung des Bootes. Geführt werden dürfen Segel- und Motorboote von bis zu 30 BRZ, weiters dürfen auch Yachten und Jetfahrzeuge gefahren werden. Das Mindestalter für dieses Patent beträgt 16 Jahre, eine kommerzielle Nutzung der Lizenz B ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Möchte man uneingeschränkt mit dem Boot unterwegs sein, empfiehlt es sich, gleich das Küstenpatent B zu machen. Weiters ist angeraten, das Küstenpatent b inkl. UKW zu machen, da seit 1998 die Verpflichtung besteht, dass mindestens ein Crewmitglied an Bord die die Seesprechfunkberechtigung für UKW besitzt, sobald sich an Bord ein Seesprechfunkgerät befindet. Mit der jeweiligen Funkanlage haben Sie die Möglichkeit, nautische und meteorologische Infos zu erhalten, damit eine sichere Navigation des Bootes gewährleistet ist. Auch beim Mieten von Booten ist der Besitz einer geltenden UKW-Funk Voraussetzung. Bereits bei der Übergabe sollten Sie die Funktionstüchtigkeit des UKW Senders auf Empfang sowie das Aussenden von Meldungen und Notrufen überprüfen, damit Sie feststellen können, ob die umliegenden Hafenämter über die Funkanlage auf dem Boot erreichbar sind. Die wichtigsten drei Küstenfunkstellen Kroatiens sind Rijeka, Split und Dubrovnik. Sie geben zu bestimmten Zeiten Wetterberichte, Warnmeldungen und Funkverbindungen in kroatisch und englisch heraus. Die Hafenämter sind grundsätzlich auf dem UKW-Kanal 10, die Marinas auf dem UKW-Kanal 17, der Not- und Anrufkanal auf UKW 16 erreichbar. Den Nachweis für Ihre UKW-Lizenz sollten Sie unbedingt immer dabeihaben.