Küstenpatent in Zadar, Rijeka, Porec und Pula

By Küstenpatent Porec,

Küstenpatent in Zadar, Rijeka, Porec und Pula

Happy Nautica ist der Marktführer für Zadar, Rijeka, Porec und Pula.

 

Gültigkeit vom Küstenpatent

Der Erwerb des kroatischen Bootsführerscheins hat sich für viele Segler und Motorbootfahrer in Deutschland, Österreich und in anderen EU-Staaten als attraktive Alternative zum Erwerb eines Bootsführerscheines im Heimatstaat erwiesen. Denn ein kroatischer Bootsführerschein in der Regel deutlich preiswerter, verleiht aber dieselben Rechte wie ein heimischer Bootsführerschein. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 dürften auch letzte Zweifel hinsichtlich der Anerkennung in anderen EU-Mitgliedstaaten beseitigt sein.

1. Was ist der kroatische Bootsführerschein?

Beim kroatischen Bootsführerschein handelt es sich um ein amtliches Dokument, dass zum Führen von Booten und Yachten in den kroatischen Hoheitsgewässern (das heißt innerhalb der sogenannten 12-Meilen-Zone) berechtigt. In den kroatischen Hoheitsgewässern ist er für das Führen aller motorisierten Motoryachten, motorisierten Segelyachten und motorisierten Schlauchboote sowie für Jet-Skis vorgeschrieben. Darüber hinaus kann der kroatische Bootsführerschein auch zum Führen von Yachten in den Hoheitsgewässern anderer Staaten berechtigen; wann dies der Fall ist, wird in diesem Beitrag erklärt.

2. Berechtigt der kroatische Bootsführerschein nur zum Führen von Booten und Yachten in kroatischen Hoheitsgewässern?

Nein, der kroatische Bootsführerschein berechtigt auch zum Führen von Booten in den Hoheitsgewässern derjenigen Länder, die den kroatischen Bootsführerschein anerkennen und damit ihren jeweiligen nationalen Bootsführerscheinen gleichstellen.

3. Warum ist der Erwerb des kroatischen Bootsführerscheins so attraktiv?

Der Erwerb eines Bootsführerscheins ist in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden: Neben Ausbildungs- und Prüfungsgebühren sowie den Gebühren für die Ausstellung der amtlichen Dokumente fallen oft noch Kosten für Unterbringung und Verpflegung am Ausbildungsort an. Kroatien ist erst seit dem 1. Juli 2013 EU-Mitglied und gegenüber anderen EU-Staaten preislich immer noch sehr attraktiv. Ausbildungs-, Prüfungs- und Führerscheingebühren sind in der Regel deutlich niedriger als in anderen EU-Staaten an Mittelmeer, Atlantik, Nord- und Ostsee, und auch bei Unterbringung und Verpflegung bietet Kroatien ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Viele Segler und Motorbootfahrer verbinden daher einen Urlaub in Kroatien mit dem Erwerb eines kroatischen Bootsführerscheins.

4. Ich denke darüber nach, einen kroatischen Bootsführerschein zu erwerben. Worauf muss ich achten?

Grundsätzlich sind zwei Fragen zu unterscheiden: Zum einen, ob in dem Land, in dessen Hoheitsgewässern Sie ein Boot oder eine Yacht führen wollen, überhaupt Führerscheinpflicht besteht. Und zum anderen, ob in diesem Land der kroatische Bootsführerschein anerkannt wird.

5. Wo finde ich Informationen darüber, in welchem Land Führerscheinpflicht für das Führen von Booten und Yachten in den Hoheitsgewässern besteht und ob der kroatische Bootsführerschein anerkannt wird?

Alleine zuständig sind die jeweiligen nationalen Behörden, in der Regel die Innenministerien. Eine einheitliche EU-Regelung gibt es bisher nicht. Die Angaben in diesem Beitrag haben lediglich informativen Charakter. Bitte informieren Sie sich daher immer noch einmal auf den Webseiten der jeweiligen nationalen Behörden, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

6. In welchen EU-Mitgliedstaaten mit eigenen Hoheitsgewässern besteht Führerscheinpflicht für das Führen von Booten und Yachten?

Führerscheinpflicht besteht in Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, den Niederlanden, Polen, Spanien und Slowenien. (Außerhalb der EU besteht Führerscheinpflicht z. B. auch in der Türkei.)

7. In welchen EU-Mitgliedstaaten mit eigenen Hoheitsgewässern besteht keine Führerscheinpflicht?

Keine Führerscheinpflicht besteht innerhalb der EU in Belgien, Bulgarien, Großbritannien, Irland und Schweden. (Außerhalb der EU besteht z. B. in Norwegen keine Führerscheinpflicht.)

8. Benötigen auch Staatsangehörige eines Staates ohne eigene Hoheitsgewässer (etwa Österreichs), deren Boot oder Yacht in diesem Binnenstaat registriert ist, einen Bootsführerschein, wenn sie in den Hoheitsgewässern eines anderen Staates ein Boot oder eine Yacht führen wollen?

Ja. Die Frage der Führerscheinpflicht richtet sich ausschließlich danach, wo das Boot oder die Yacht geführt werden soll, nicht danach, wo das Schiff registriert ist. Der Führerscheinpflicht in einem Meeresanrainerstaat unterliegen daher auch Eigner von Booten und Yachten, die in einem Binnenstaat registriert sind. Vereinfacht gesagt: Wer sein Boot oder seine Yacht in Österreich registriert hat, es aber in den Hoheitsgewässern Kroatiens oder Italiens führen will, benötigt dafür einen Führerschein wie Kroaten und Italiener auch. Auch in diesem Fall bietet sich daher der Erwerb des kroatischen Bootsführerscheins an.

9. Welche EU-Staaten erkennen den kroatischen Bootsführerschein an?

Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 EU-Mitglied. Grundsätzlich gilt innerhalb der EU die Vereinbarung, gleichartige nationale Abschlüsse wechselseitig anzuerkennen. Schwierigkeiten, die es früher in dem einen oder anderen Fall bei der Anerkennung des kroatischen Bootsführerscheins gegeben haben mag, dürften daher seit dem 1. Juli 2013 der Vergangenheit angehören. Denn Ausbildungs- und Prüfungsinhalt des kroatischen Bootsführerscheins entsprechen europäischen und internationalen Standards (Kroatien ist Mitglied der International Maritime Organization).

10. Von welchen zusätzlichen Voraussetzungen kann die Anerkennung des kroatischen Bootsführerscheins abhängig gemacht werden?

In Einzelfällen können andere Staaten – nicht nur innerhalb der EU – die Anerkennung des kroatischen Bootsführerscheines von bestimmten Bedingungen abhängig machen, die sich aber in der Regel ausschließlich auf die praktische Handhabung beziehen. So wird zumeist verlangt, dass eine amtlich beglaubigte Übersetzung des kroatischen Bootsführerscheins beigebracht wird.

11. Kann der kroatische Bootsführerschein in den Bootsführerschein eines anderen EU-Mitgliedstaates umgeschrieben werden?

Ja. Die meisten EU-Mitgliedstaaten bieten gegen eine Gebühr die Umschreibung des kroatischen Bootsführerscheins in den jeweiligen nationalen Bootsführerschein an. Für denjenigen, der zwar einen Bootsführerschein in Kroatien erworben hat, aber weiß, dass er zumeist in den Hoheitsgewässern eines anderen Staates Boote oder Yachten führen will, kann die Umschreibung daher eine praktische Alternative sein, da sie ihn von der Pflicht entbindet, die amtliche Übersetzung des kroatischen Bootsführerscheins immer mit sich zu führen.

12. Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Etwas enger wurde die Anerkennung des kroatischen Bootsführerscheins bisher in Deutschland gehandhabt. Hier galt bisher, dass kroatische Staatsangehörige ihren kroatischen Bootsführerschein auch in Deutschland verwenden dürfen, allerdings nur bis zu einem Aufenthalt in Deutschland von bis zu einem Jahr; danach war der kroatische Führerschein in einen deutschen Führerschein umzuschreiben. Bei deutschen Staatsangehörigen wurde der kroatische Bootsführerschein dagegen nicht anerkannt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass diese Informationen aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Kroatiens zum 1. Juli 2013 stammen, und das im Zuge der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU auch hier mit einer Änderung der Rechtspraxis zu rechnen ist. Für aktuelle Informationen konsultieren Sie bitte die Webseiten der zuständigen deutschen Behörden.

13. In welchen Mittelmeeranrainerstaaten, die nicht EU-Mitglied sind, wird der kroatische Bootsführerschein anerkannt?

Kroatien ist Mitglied der International Maritime Organization, und der kroatische Bootsführerschein wird in allen Mittelmeeranrainerstaaten anerkannt – auch in denen, die nicht EU-Mitglied sind wie zum Beispiel in der Türkei.

www.kuestenpatent-guenstiger.at