Wichtiges vor der Abfahrt
Bevor die Bootstour starten kann, gibt es einige Dinge zu beachten. An erster Stelle steht der Besitz eines gültigen Bootsführerscheins, wenn das Fahrzeug selbst gesteuert werden soll und ein gültiges Küstenpatent. Je nach Art des Bootes, wird der Motorbootschein oder, bei Segelbooten mit einer Länge von 2,50m, ein Segelschein verlangt. Das Küstenpatent kann man ohne Probleme in einem der vielen Küstenpatentkursen erhalten. Diese werden in allen Ländern angeboten.
Das kroatische Küstenpatent Klasse B erlaubt das Führen eines Segel- oder Motorbootes bis 30 Bruttoregistertonnen. In deutschen Gewässer ist dieser Führerschein für Boote jedoch nicht zulässig. Wird man beim Fahren ohne eines gültigen Führerscheins erwischt, dann droht eine Strafe, deren Höhe jedoch nicht bekannt ist. Wird man allerdings zusätzlich in einen Unfall verwickelt, dann drohen Strafen in Form von einer Inhaftierung.
Für den Fall, dass das Boot nach Kroatien transportiert werden muss, egal ob auf einem Hänger oder mit einem separaten Unternehmen, muss es an der Grenze mündlich angekündigt werden. Am Zielhafen ist es notwendig, dass eine Anmeldung für den internationalen Verkehr im dort ansässigen Hafenzollamt vorgenommen wird. Dort kann auch gleich die See-Vignette für Istrien erworben werden, die eine Gültigkeit von einem Jahr hat. Auch eine Aufenthaltsgebühr für den Hafen oder die jeweilige Marina muss entrichtet werden. Für alle Mitglieder, die sich an Bord befinden werden, gilt eine Meldepflicht. Kinder unter 12 Jahren sind hiervon jedoch befreit.
Wenn man Kroatien mit dem Boot ansteuert, dann müssen alle Grenzformalitäten im ersten Hafen auf kroatischer Seite erledigt werden. Es muss ebenfalls die See-Vignette gekauft und die Liste der Crew eingereicht werden. Auch die Gebühren für die Häfen, die während der Reise angesteuert werden, müssen bezahlt werden.
Wenn am Ende des Urlaubs das Verlassen des Landes beziehungsweise der kroatischen Gewässer ansteht, dann muss man sich erneut einer Grenzkontrolle unterziehen. Die Besatzungsliste muss erneut im Hafenzollamt beglaubigt werden. Danach ist man dazu verpflichtet, die kroatischen Gewässer ohne Umwege und Verzögerungen zu verlassen.
Häfen und Marinas in Istrien
Die Städte in Kroatien haben sich mittlerweile auf den Bootstourismus eingestellt und ihre Häfen den Ansprüchen der Urlauber angepasst. Je nach Vorliebe, hat man bei einem Liegeplatz die Wahl zwischen großen Marinas oder gemütlicheren Jachthäfen, die nur 100-200 Liegeplätze anbieten, anstatt 400. Die Standardausstattung umfasst mittlerweile Strom- und Wasseranschluss, sanitäre Einrichtungen, ein gutes gastronomisches Angebot sowie Sportanlagen, Spielplätze, Badestrände oder verschiedene Unterhaltungsangebote. Gut ausgestattete Häfen bieten auch Supermärkte, Werkstätten oder Arztpraxen an.
Sollte man einmal in Gefahr geraten, dann ist es von Vorteil, wenn man sich die Nummern der Such- und Seenotrettungsdienste griffbereit notiert hat. Auch über die Kanäle und Frequenzen der Rettungsdienste sollte man sich vorab informieren.