UKW – SRC Funklizenzen aus England

By Küstenpatent Porec,

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Funklizenz

SRC Funklizenzen aus England: Vor und nach dem Brexit

 

Funklizenzen spielen eine entscheidende Rolle für den Betrieb von Funkanlagen in verschiedenen Bereichen, sei es im Seefunk, Amateurfunk oder Flugfunk. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) im Jahr 2020, allgemein als Brexit bekannt, hat sich auch die Anerkennung von Funklizenzen aus England in anderen EU-Staaten verändert. In diesem Blogbeitrag betrachten wir, wie sich der Status von Funklizenzen aus England vor und nach dem Brexit entwickelt hat.

Vor dem Brexit: EU-weite Anerkennung

Vor dem Brexit, als das Vereinigte Königreich noch Mitglied der EU war, galten die Vorgaben der Europäischen Union auch für Funklizenzen. Das bedeutete im Wesentlichen, dass Funklizenzen, die in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurden, oft automatisch in den anderen EU-Staaten anerkannt wurden, dank verschiedener EU-Richtlinien und internationaler Abkommen. Dazu gehörten unter anderem:

  1. Freizügigkeit der Dienstleistungen: Innerhalb der EU galt die Dienstleistungsfreiheit, was auch für den Betrieb von Funkanlagen galt. So konnte jemand mit einer in Großbritannien ausgestellten Funklizenz diese oft problemlos auch in anderen EU-Staaten nutzen, beispielsweise im Amateurfunk oder Seefunk.
  2. Harmonisierung der Standards: Viele Lizenzen, insbesondere im Seefunk oder Amateurfunk, basierten auf international harmonisierten Standards, die in der gesamten EU einheitlich anerkannt wurden. Dies erleichterte den grenzüberschreitenden Funkverkehr erheblich.
  3. Völkerrechtliche Abkommen: Zusätzlich zu den EU-Regelungen gab es auch internationale Abkommen, wie die Vorschriften der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und die Konventionen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), die Funklizenzen weltweit standardisierten. Diese Regelungen blieben von den EU-Regeln unabhängig, spielten jedoch ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Anerkennung von Funklizenzen.

Nach dem Brexit: Veränderungen und Herausforderungen

Nach dem Brexit hat sich die rechtliche Situation für Funklizenzen aus Großbritannien geändert, da das Land nun nicht mehr den Regeln der EU unterliegt. Dies führt zu einer Reihe von Herausforderungen und Veränderungen, insbesondere bei der Anerkennung britischer Lizenzen in EU-Staaten.

  1. Verlust der automatischen Anerkennung: Großbritannien ist nach dem Brexit ein Drittstaat geworden, was bedeutet, dass die automatische Anerkennung von Funklizenzen aus England in der EU nicht mehr gegeben ist. Jede EU-Staat muss nun individuell entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen eine britische Funklizenz anerkannt wird.
  2. Zusätzliche Prüfungen und Anforderungen: In vielen EU-Ländern müssen nun zusätzliche Prüfungen oder Ergänzungsnachweise erbracht werden, bevor eine britische Funklizenz anerkannt wird. Dies betrifft insbesondere den Seefunk und Amateurfunk, wo Länder wie Deutschland oder Frankreich ihre nationalen Vorschriften anwenden.
  3. Völkerrechtliche Abkommen bleiben bestehen: Internationale Abkommen wie die der ITU oder der IMO bleiben bestehen, da sie unabhängig von der EU sind. Funklizenzen, die auf diesen globalen Standards basieren, behalten also weiterhin ihre Gültigkeit, auch nach dem Brexit. Dies betrifft insbesondere Lizenzen für den Seefunk oder Flugfunk, wo internationale Übereinkünfte die Regeln bestimmen.

Praktische Auswirkungen für Funker

Für Funker aus Großbritannien, die in der EU tätig sein möchten, gibt es einige praktische Konsequenzen:

  • Zusätzliche Anträge: Funker müssen möglicherweise zusätzliche Anträge auf Anerkennung ihrer britischen Lizenzen in EU-Staaten stellen. Dies kann mit administrativem Aufwand und manchmal auch mit Prüfungen verbunden sein.
  • Unterschiedliche Vorschriften: Die Anerkennung von britischen Lizenzen hängt nun von den spezifischen Vorschriften jedes EU-Staates ab. Während einige Länder wie Deutschland recht strenge Anforderungen haben können, könnten andere Länder flexibler sein.
  • Internationaler Funkverkehr bleibt unberührt: Wer ausschließlich international, zum Beispiel im Seefunk, tätig ist, wird weniger von diesen Änderungen betroffen sein, da globale Abkommen weiterhin gelten.

FORMULAR für die ANERKENNUNG in ÖSTERREICH:

https://www.fb.gv.at/dam/jcr:7d86a8fb-c0f0-4b97-9b4f-90d8b3148db8/Antrag%20auf%20Anerkennung%20eines%20ausl%C3%A4ndischen%20Funker-Zeugnisses_11_2023.pdf

Fazit:

Vor dem Brexit war die Anerkennung britischer Funklizenzen innerhalb der EU weitgehend problemlos, dank harmonisierter Standards und gemeinsamer EU-Richtlinien. Nach dem Brexit ist dies nicht mehr der Fall, und britische Funker müssen nun zusätzliche Schritte unternehmen, um ihre Lizenzen in der EU anerkennen zu lassen. Internationale Abkommen wie die der ITU und IMO bieten jedoch weiterhin einen stabilen Rahmen für den grenzüberschreitenden Funkverkehr. Funker, die in der EU aktiv sein wollen, sollten sich daher genau über die nationalen Vorschriften der jeweiligen Länder informieren und mögliche zusätzliche Anforderungen berücksichtigen.